BR ARNSBERG 17.01.2024
...Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 15.10.2022 wird ein regionales Ruhen des Präsenzbetriebs für den 18.01.2024 im Bereich HSK-OE-SI angeordnet.

Schulleitungen in anderen ggf. lokal betroffenen Regionen weisen bitte darauf hin, dass grundsätzlich die Eltern entscheiden können, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren.    ....

Liebe Eltern, für Dortmund liegt keine Unwetterwarnung vor.

Sollten Sie jedoch regional feststellen, dass der Schulweg Ihres Kindes unzumutbar ist, entscheiden Sie , ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken! (siehe oben)

Jutta Portugall

Schulleiterin

     

  

 

      Lieberfeld-Grundschule                                                             

Rispenstr.40-42

44265 Dortmund

Tel. 0231/50-12060

Fax. 0231/50-12079

E-Mail:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

07.12.2023                                                                                                                                                                                       

     

Liebe Eltern!

 

Wieder einmal neigt sich ein Jahr dem Ende und wir gehen mit Riesenschritten auf die Weihnachtsferien, Weihnachten und den Jahreswechsel zu. Bis es aber soweit ist, stehen noch einige Aktivitäten auf dem Programm unserer Schule:

Der Weihnachtsbaum steht seit dem 1. Dezember und Dank des Fördervereins unserer Schule wird wieder an jedem Schultag abwechselnd Klasse für Klasse ein Päckchen geöffnet und eine kleine Überraschung für alle Kinder ausgepackt. Dieses ist nur ein Beispiel von vielen Unterstützungen, die die Kinder unserer Schule durch den Förderverein erhalten. Ich möchte mich auch in diesem Jahr wieder für die vielfältige Hilfe und Unterstützung durch den Förderverein und die Schulpflegschaft mit vielen helfenden Müttern und Vätern bedanken.

Bevor ich jedoch, wie immer, die organisatorischen Hinweise für die Tage vor und den Start nach den Weihnachtsferien gebe, möchte ich Sie, liebe Eltern, noch einmal um Ihre Unterstützung bitten!

Immer wieder -insbesondere vor der 1. Schulstunde- befinden sich oftmals viele Erwachsene im Schulgebäude. Nicht jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter kennt alle Eltern dieser Schule und kann daher nicht ausschließen, dass sich fremde Personen im Gebäude aufhalten.

Ich möchte noch einmal herzlich darum bitten, Ihre Kinder auf dem Schulgelände zu verabschieden und die Kinder nicht mit ins Schulgebäude zu begleiten. Sollte dringender Gesprächsbedarf bestehen, vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Sekretariat.

Hier nun noch ein paar organisatorische Hinweise für die  Zeit bis zu den Weihnachtsferien:

  • Am Mittwoch, den 13.12.2023, findet in der Zeit von 16.00 -18.00 Uhr, wieder unser Winterzauber-Lichterfest statt, zu dem wir Sie ganz herzlich einladen.

Bei warmen Getränken und Naschereien möchten wir das Jahr mit Ihnen in besinnlicher Atmosphäre langsam ausklingen lassen. Wir freuen uns auf Sie!

  • Am Montag, den 18.12.2023, besuchen wir mit der gesamten Schulgemeinde das Weihnachtsmärchen „ Die Abenteuer von Don Quichote und Sancho Panza“. im Dortmunder Schauspielhaus. Die Vorstellung beginnt um 11.30 Uhr und endet um 12.50 Uhr. Die Rückfahrt vom Schauspielhaus ist um 13.15 Uhr, so dass wir gegen 13.45 an der Schule zurück sein werden.

Den Eintrittspreis von 6,00€/pro Kind finanziert der Förderverein unserer Schule im Rahmen des Adventskalenders. Die Kosten für die Busfahrt (Reisebusse/keine öffentlichen Verkehrsmittel) belaufen sich auf 7,00€/pro Kind. Bitte geben Sie Ihrem Kind diese 7€ in einem Briefumschlag mit Namen versehen bis zum 15.12.2023 mit in die Schule! (Ausgenommen BuT Berechtigte mit Nachweis)

  • Am Mittwoch, den 20.12.2023, laden wir um 8.15 herzlich zu einem  ökumenischen Gottesdienst in die Kath. Heilig Geist Kirche, Wellinghofen, Auf den Porten 4, ein. Wir treffen uns um 8.00 Uhr an der Schule und gehen gemeinsam zur Kirche. Kinder, die nicht am Gottesdienst teilnehmen, werden ab 8.45 Uhr in der Schule betreut.

 

  • Am Donnerstag, den 21.12.2023, beginnen die Weihnachtsferien. Der letzte Schultag in diesem Jahr ist also am Mittwoch ,den 20.12.2023. Unterrichtsschluss ist nach Stundenplan.

 

  • Die Weihnachtsferien enden am Freitag, den 5. Januar 2024.

 

  • Die Schule beginnt wieder am Montag, den 8. Januar 2024 (Unterricht nach Plan).

 

Für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit im Jahr 2023 danke ich Ihnen allen ganz herzlich.

Das Team der Lieberfeld-Grundschule wünscht Ihnen und Ihren Lieben eine schöne und besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest, sowie alles Gute für das Jahr 2024.

 

Jutta Portugall 

Schulleiterin

                    

 

 

 

 

 

Lierberfeld-Grundschule

Rispenstr. 40-42, 44265 Dortmund

Tel.: 0231-50/12060   Fax: 0231- 50/12079

www.lieberfeld-grundschule.de

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

8.11.2023

                                                                 

Liebe Eltern,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie über „Aktuelles aus dem Schulleben“ informieren:

Zum 1.11.2023 konnten wir Fr. Müller als „neue“ Lehrkraft in unserem Kollegium begrüßen.

Fr. Müller hat zum 31.10.2023 ihr Referendariat an unserer Schule erfolgreich beendet, wurde vom Schulamt der Stadt Dortmund eingestellt und der Lieberfeld-Grundschule zugewiesen. Fr. Müller hat zum 6.11.2023 die Klassenleitung der Klasse 1b übernommen. Fr. Piira steht somit wieder der Schulgemeinde als sonderpädagogische Lehrkraft zur Verfügung. Weitere sonderpädagogische Unterstützung steht uns zudem in diesem Schuljahr durch Fr. Clemens-Wienand (14 Stunden) und Fr. Bullenda (6 Stunden) zur Verfügung.

Ebenfalls zum 1.11.2023 konnten wir unseren neuen Lehramtsanwärter, Herrn Thomas Gröger, begrüßen. Seine Ausbildungslehrerinnen sind Fr. Schauerte, Kl. 1d und Fr. Bittner, Kl.2b.

Auch die Stelle der Schulsozialarbeit ist seit dem 1.11.2023 endlich wieder an unserer Schule besetzt. Wir freuen uns, Fr. Daniela Pollei, als neue Schulsozialarbeiterin in der Schulgemeinde begrüßen zu können. Zurzeit ist Fr. Pollei über das Sekretariat der Schule zu erreichen, wir hoffen, dass seitens der Stadt schnellstmöglich Diensthandy und Laptop zur Verfügung gestellt werden.

Wir heißen die neuen Mitglieder im Team der Lieberfeld-Grundschule herzlich willkommen!!!

Liebe Eltern, ich möchte mich nun noch mit einem dringenden Appell an Sie wenden:

In der Mitgliederversammlung des Fördervereins am 7.11.2023 wurde neben der Entlastung des Vorstands sowie Neuwahlen, der Bericht der Schatzmeisterin vorgelegt. Es ist erschreckend, dass trotz steigender Schülerzahlen die Mitgliedszahlen im Förderverein rückläufig sind. Bei einer aktuellen Schülerzahl von 354 haben wir lediglich 87 Mitglieder im Förderverein!

Ich möchte hier noch einmal auf die Bedeutung des Fördervereins der Lieberfeld-Grundschule hinweisen:

Der Förderverein unterstützt die Schule in vielfältiger Weise, die JEDEM KIND DER LIEBERFELD-GRUNDSCHULE zugutekommt. Als Beispiel: Die Buskosten in Höhe von 5.300 € für die Fahrt zum Ketteler Hof, Ende letzten Schuljahres, wurden komplett vom Förderverein übernommen. Auch die letzte Projektwoche Trommelzauber, wurde vom Förderverein mit ca. 3000 € unterstützt. Projekte wie „Mein Körper gehört mir“ werden ebenso regelmäßig finanziell unterstützt. Viele Aktivitäten insbesondere in der Vorweihnachtszeit sind ohne die Unterstützung des Fördervereins nicht möglich. So z.B. der schulische Adventskalender, der jedes Jahr wieder die Kinder unserer Schule in weihnachtliche Stimmung und Vorfreude versetzt. Neben den Stutenkerlen zu Nikolaus, den Eintrittskarten in das Weihnachtsmärchen im Stadttheater Dortmund, den Buch/Spielgeschenken für jede Klasse, sind immer auch kleine Leckereien und Überraschungen für jedes unserer Schulkinder in diesem Kalender. Die Kosten hierfür liegen insgesamt auch immer bei ca.2000/ 2.500 €.

Liebe Eltern, der Förderverein ist für unser buntes Schulleben unersetzlich. Bitte unterstützen Sie unser Schulleben durch die Mitgliedschaft im Förderverein. Eine Mitgliedschaft ist bereits ab einem Mindestbeitrag von 1€ monatlich möglich!

Zusätzlich zu dieser Elternpost erhalten Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft im Förderverein der Lieberfeld-Grundschule.

Ich würde mich freuen, wenn zahlreiche ausgefüllte Anträge an das Sekretariat unserer Schule zurückgegeben würden.

Ich bedanke mich -auch im Namen des neuen Fördervereinsvorstands -

Fr. Silke Drewes, 1.Vorsitzende; Fr. Mara-Julia Kouki, 2. Vorsitzende ;Fr. Stefanie Radinger, Schatzmeisterin.

 

Hier noch einmal eine Erinnerung für die nächsten Termine:

-Freitag, den 10.11.2023, ab 16.30 Uhr, Martinsumzug und Martinsmarkt auf dem Schulhof unserer Schule

-Freitag, 1. Dezember, unterrichtsfrei, OGS/KuBe geöffnet

-Mittwoch, 13.12.2023, Lichterfest, 16.00 -18.00 Uhr, Schulhof

Mit freundlichen Grüßen

für das Team der Lieberfeld-Grundschule

Jutta Portugall

Schulleiterin

 Liebe Eltern,

die 1. Elternsprechtagwoche  für die Jahrgänge 1-3 ist im Schuljahr 2023/24   von Montag, den 6.11.2023 bis Freitag, den 10.11.2023. 

Dienstag, der 7. November 2023, ist der KERNsprechtag.
 

Der Jahrgang 4 hat in der Woche vom 20.11.2023  bis zum 24.11.2023  Elternsprechtag inklusive der Beratungsgespräche "Übergang weiterführende Schule".

Die Terminvergabe erfolgt individuell über die Klassenlehrerin Ihres Kindes.

Jutta Portugall

Schulleiterin

 

 

 

 

 

Lieberfeld- Grundschule   Rispenstraße 40-42   44265 Dortmund                                                                                                                      26.09.2023

 

Liebe Eltern,

ich möchte mich ganz herzlich bei den vielen Helferinnen und Helfern bedanken, die das Elterncafè am vergangenen Samstag ,beim Tag der offenen Tür, für die zahlreichen Besucher so liebevoll ausgerichtet haben.

Hier nun ein paar aktuelle Informationen rund ums Schulleben:

Am Montag, den 2.10.2023, beginnen die Herbstferien. Die OGS ist in der 2. Herbstferienwoche (9.10.23-13.10.2023) - wie bereits mitgeteilt- zu den üblichen Betreuungszeiten geöffnet.

Der Unterricht nach den Herbstferien startet am Montag, den 16.10.2023 , nach Plan. Vom 16.10.-18.10.2023 wird Djarbah Quarcoo in allen Klassen 1 Stunde einen Trommelworkshop durchführen. Eine Elterninformation erfolgt über den Emailverteiler der Klassenpflegschaften.

Zum ersten Mal wird der Martinsumzug der Werbegemeinschaft Wellinghofen an unserer Schule ausgerichtet. Folgender Ablauf ist geplant: Treffen auf dem Schulhof ab 16.30 Uhr. Der Umzug wird um 17:00 Uhr starten und durch die umliegenden Straßen (Baststraße, Kelchstraße, Rispenstraß) ziehen, ca. 18:00 Uhr “Martinsmarkt“ auf dem Schulhof, ca.19.00 Uhr Ende und Abbau. Über die Klassenpflegschaften werden Helfer für die Verkaufsstände und die Begleitung des Martinszug abgefragt. Wir freuen uns auf rege Teilnahme und Unterstützung!

Bitte merken sie sich auch schon den Termin für das Weihnachts-Lichterfest vor. Es wird am Mittwoch, den 13.12.2023, in der Zeit von 16.00-18.00 Uhr, stattfinden. Informationen erhalten Sie hierzu über die Pflegschaftsverter*innen!

Für Ihre weitere Planung:

Am 31.10.2023 findet die 1.ganztägige Pädagogische Konferenz im Schuljahr 2023/24 statt! An diesem Tag ist unterrichtsfrei!!! OGS und KuBe sind geöffnet!

Am 1.12.2023 ist unterrichtsfrei (Ausgleichstag für den 23.09.2023, Tag der offenen Tür). OGS und Kube sind geöffnet!

Am Montag, den 18.12.2023 fahren wir mit der gesamten Schulgemeinde in das Weihnachtsmärchen des Dortmunder Kinder und Jugendtheater „Die Abenteuer des Don Quichote und Sancho Panza“. Weitere Informationen folgen.

Nun noch eine Bitte an die Eltern unserer 1.Klassen:

Ihre Kinder haben nun die ersten Schulwochen gemeistert, Sie sind inzwischen mit dem Schulgelände, Schulgebäude und den Abläufen des Schulalltages vertraut!

Bitte trauen Sie Ihrem Kind nun zu, dass es alleine am bekannten Aufstellplatz auf den Schulstart warten kann!!

Liebe Eltern, ihr Kind ist nun im Schulleben angekommen. Bitte unterstützen Sie die Selbständigkeit Ihres Kindes, in dem Sie ihm das selbstständige Zurechtfinden im Schulgebäude und auf dem Schulhof zutrauen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine schöne Ferienzeit!

 

Für das Team der Lieberfeld-Grundschule

Jutta Portugall

Schulleiterin

 

 07.06.2023

 1306 1t

 

 1306 2t


29.03.2023

Handy- und Smartphoneverbot

Liebe Eltern,

ich möchte Sie aus aktuellem Anlass auf das Handy-und Smartphoneverbot an unserer Schule hinweisen.

Immer mehr auch unserer Grundschulkinder besitzen ein Smartphone und bringen dieses mit in die Schule. Inzwischen nimmt auch das Tragen internet- und telefonfähiger Uhren sowie Uhren, die aufnahmefähig sind und der Verwendung eines Smartphones entsprechen zu. Daher gilt das untersagte Mitbringen und Verwenden von Handys ebenso für diese Art von Uhren.

Sollte in individueller Absprache mit der Klassenlehrerin Ihr Kind ein Handy in der Schule bei sich haben müssen, ist dieses auszuschalten und im Tornister zu bewahren.

Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für diese doch sehr kostspieligen Geräte.

Die Werbung für die kinderfreundlichen Modelle verspricht viele Vorteile:

leichte Bedienung, einfache Kontaktmöglichkeit, geringe Risiken.

 An Schulen jedoch bringen diese interaktiven Uhren und Handys einige Probleme mit sich:

1. Kinder werden im Unterricht gestört, weil sie angerufen werden oder Nachrichten verschickt und erhalten werden.

2. Interaktive Uhren und Handys haben unter anderem eine Foto- und Videofunktion sowie Diktierfunktion. Viele Kinder sind im Umgang mit diesen Geräten überfordert und es kommt zu unerlaubten Foto-und Filmaufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern und damit zum Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.

3. Smartwatches und Smartphones können über eine Abhörfunktion verfügen. Dies verstößt gegen den Datenschutz. Die Bundesnetzagentur weist die Schulen darauf hin, Smartwatches und Smartphones, die über eine verbotene Abhörfunktion verfügen, dem Schüler sofort abzunehmen. Witere Informationen erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de.

Ich möchte Sie, liebe Eltern, auf die Broschüre „internet-abc für Eltern“ (www.internet-abc.de/eltern) der Landesanstalt für Medien NRW und die Internetseite www.schau-hin.info zum Thema „Smartwatch“ hinweisen. Hier erhalten Sie viele Antworten auf Fragen, die automatisch bei der Mediennutzung auftauchen.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Portugall

Schulleiterin


Karneval                                                                                  

Sehr geehrte Eltern,

am Freitag, den 17.02.2023, feiern wir in der Schule von

8.45 – 11.30 Uhr Karneval.

Wir freuen uns auch dieses Jahr wieder auf viele kleine „Jecken“! Die Kinder benötigen keinen Tornister und haben alle um 11.30 Uhr Unterrichtsschluss. OGS und KuBe sind im Anschluss an den Unterricht geöffnet.

Ich möchte Sie bitten, darauf zu achten, dass die Kostüme der Kinder ohne Waffen ausgestattet sind, denn wir möchten gemeinsam eine fröhliche, gewaltlose Karnevalsfeier an unserer Schule feiern. Gerne dürfen Sie den Kindern närrische Leckereien (wie mit den Klassenlehrerinnen abgesprochen) mit in die Schule geben.

Es findet kein Orchester und kein Ensemble statt, da von 8.45 -11.30 Uhr in den Klassen bzw. in der Turnhalle gefeiert wird.

Am Montag, den 20.02.2023 (Rosenmontag) und am Dienstag, 21.2.2023 ist unterrichtsfrei (bewegliche Ferientage). Die OGS ist am Rosenmontag und am Veilchendienstag geöffnet. Die KuBe ist an beiden Tagen geschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen

J. Portugall

Schulleiterin


 28.10.2022

Aktuelle Veränderungen im laufenden Schuljahr

Liebe Eltern,

ich möchte Sie mit diesem Schreiben über aktuelle Veränderungen im laufenden Schuljahr informieren:

In gegenseitigem Einvernehmen wird Herr Fricke (Lehramtsanwärter) zum 2.11.2022 die Ausbildungsschule wechseln. Somit ergeben sich einige Veränderungen im Stundenplan, über die Sie liebe Eltern, durch die Klassenlehrerinnen informiert werden. Glücklicherweise können die Stunden des selbstständigen Unterrichts, die Herr Fricke erteilt hat, durch Fr. Schalk und Fr. Piira ersetzt werden.

Auch die Stunden von Fr. Kurt müssen aktuell vertreten werden. Wie lange Fr. Kurt ausfallen wird, lässt sich zurzeit noch nicht absehen. Daher haben wir eine vorübergehende Veränderung des Stundenplans vornehmen müssen:

Bis Fr. Kurt ihren Dienst wieder aufnehmen kann, werden die 3 Stunden Englisch im Jahrgang 3 und 4 auf 2 gekürzt. Den Englischunterricht im Jahrgang 4 werden Fr. Römer (4a und 4c) und Fr. Barth (4b) übernehmen. Auch in der Klasse 3a wird es vorübergehende Änderungen geben, da Fr. Barth aktuell Aufgaben von Fr. Kurt übernimmt. Glücklicherweise konnten wir im Laufe des Schuljahres Fr. Reffelmann und Fr. Veselinovska mit jeweils 6 Stunden über den Vertretungspool gewinnen. Fr. Veselinovska wird in der Klasse 3a in den Fächern Deutsch und Mathematik in Absprache mit Fr. Barth unterrichten. Fr. Reffelmann ist in den Klassen 1a und 1b eingesetzt.

Erinnerung:

Am Montag, den 31.10.2022, ist unterrichtsfrei (Ausgleichtag für den Tag der offenen Tür am 24.9.2022). Der OGS-Bedarf wurde bereits abgefragt.

Bitte merken Sie sich auch Dienstag, den 29.11.2022, vor. An diesem Tag findet die für das 1. Halbjahr beschlossene ganztägige pädagogische Konferenz statt. Es ist unterrichtsfrei, OGS und KuBe sind geöffnet.

Mit freundlichen Grüßen

für das Team der Lieberfeld-Grundschule

Jutta Portugall

Schulleiterin


Tag der offenen Tür

Wir freuen uns, dass wir in diesem Schuljahr wieder einen Tag der offenen Tür anbieten können und laden herzlich ein am

SAMSTAG, DEN 24. SEPTEMBER 2022 , in der Zeit von 10.00 -11.30 Uhr  die Lieberfeld-Grundschule zu besuchen.

Unsere Schulkinder haben an diesem Samstag Unterricht von 8.00 -11.30 Uhr. Gäste sind herzlich willkommen von 10.00 -11.30 Uhr !

Wir bitten alle Besucher im Schulgebäude eine Maske zu tragen!

Weitere Infos zum Tag der offenen Tür folgen zeitnah!

Jutta Portugall

Schulleiterin


10.08.2022

Coronaregeln im neuen Schuljahr

Liebe Eltern,

bei bestem Sommerwetter starten wir in ein hoffentlich „normaleres“ Schuljahr als die vorherigen. Auch wenn Corona immer noch unser Leben begleitet, so hat sich doch in vielen Bereichen die Lage vorerst entspannt. Ich hoffe sehr darauf, dass das auch weiterhin so bleibt!

Die Regeln für das Schulleben haben sich nicht wesentlich geändert. Weiterhin gibt es keine Maskenpflicht (aber die dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske) und das Testen wird auf freiwilliger vertrauensvoller Basis bei Bedarf zu Hause durchgeführt. Es werden zu Beginn des Schuljahres wieder Testpakete an die Kinder ausgeteilt, die Sie, liebe Eltern zu Hause lagern und bei Symptomen (Erkältung, Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Durchfall, Fieber ...) nutzen, um eine Coronainfektion auszuschließen. Es gilt weiterhin, dass kranke Kinder (auch ohne Corona) die Schule nicht besuchen. In der Handlungsempfehlung der Ministerin Feller ist eine Testung in der Schule auch vorgesehen, sollten Symptome im schulischen Alltag auftreten oder aber ein Nachweis der Eltern über einen negativen Test nicht vorliegen.

Ich denke, wir alle haben das in den vergangenen Schuljahren ja schon sehr vertrauensvoll umgesetzt und ich mache mir keine Sorgen, dass das in diesem Schuljahr anders werden könnte.

Wir werden im schulischen Alltag unser Hygienekonzept wie gewohnt weiter führen, somit wird es für die Schulkinder keine spürbaren Veränderungen geben.

Weiterhin werden zur Entzerrung die 3 Eingänge nutzen:

-Der Jahrgang 1 stellt sich an den markierten Plätzen am Haupteingang –Eingang 1- auf.

-Der Jahrgang 2 stellt sich an den markierten Plätzen am Haupteingang auf und wird mit den Lehrer*innen den Eingang 2 (Schulgarten) nutzen.

-Der Jahrgang 3 stellt sich an den markierten Plätzen am Haupteingang – Eingang 1- auf.

-Der Jahrgang 4 stellt sich am Spielcontainer – Eingang 3- auf!

Die Lehrerinnen holen die Kinder dort ab!

Liebe Eltern, ich freue mich, dass zu Beginn des Schuljahres Fr. Kurt wieder Ihren Dienst aufgenommen hat, zudem begrüßen wir Fr. Schalk im Team.

Fr. Schalk ist in Kooperation mit dem Sport-Goethe-Gymnasium für 4 Jahre an unsere Schule abgeordnet. Sie wird mit 12 Stunden an 2 Tagen in der Woche unser Team in den Fächern Sport und Mathematik unterstützen. Auch Fr. Reffelmann (im letzten Schuljahr Praxissemester an unserer Schule) wird mit 6 Stunden die Stundentafel ergänzen. Schließlich freue ich mich ganz besonders, dass wir Fr. Emmerich zur Unterstützung unserer ukrainischen Kinder mit 10 Stunden im neuen Schuljahr begrüßen dürfen (vermutlich nicht direkt mit Schuljahresstart). Fr. Emmerich wird gezielt die Klassen mit Zuwanderungskindern unterstützen und auch für die Kommunikation mit den ukrainischen Eltern zur Verfügung stehen.

Nun eine dringende Erinnerung: Im Schulgebäude dürfen keine Roller geparkt werden! Ich möchte Sie daher bitten, Ihrem Kind ein passendes Schloss mitzugeben, sollte es mit dem Roller zur Schule kommen. Roller können dann an den vorhandenen Fahrradständer abgestellt und befestigt werden.

Liebe Eltern, den Stundenplan für das Schuljahr 2022/23 erhalten Ihre Kinder durch die Klassenlehrerin bis spätestens Freitag, 12.8.2022. Donnerstag, den 11.08. und Freitag, den 12.08.2022 haben die Kinder der Jahrgänge 2-4 Klassenunterricht von 8.00-11.30 Uhr. Ab Montag, den 15.08.2022 gilt der neue Plan. Auch Religion wird in den Klassen 2-4 direkt angeboten. Sollten Sie Ihr Kind hierzu neu anmelden oder aber abmelden wollen, teilen Sie uns das bitte umgehend mit.

Wir werden in diesem Schuljahr auch wieder verschiedene AG’s anbieten können.

Dazu erhalten Sie ein gesondertes Schreiben mit Informationen zum Angebot und zum Anmeldeprozedere.

Ich wünsche uns allen einen guten Start und freue mich auf das neue Schuljahr!

Für das Team der Lieberfeld-Grundschule

Jutta Portugall

Schulleiterin


Sparda-Spendenwahl

Liebe Eltern!

Jetzt geht`s los! Ab heute kann fleißig bei der Sparda-Spendenwahl abgestimmt werden. Bitte unterstützen Sie uns und stimmen für uns ab!!!  Bei unserer Teilnahme im Jahr 2018 konnten wir durch die Abstimmung 3.500 € gewinnen, die von unserem Förderverein verwaltet wurden und u.a. zur Gestaltung unseres Schulgartens genutzt wurden.


In diesem Jahr ist unser Motto: Kinderrechte leben – Klimaschutz ist ein Kinderrecht!

In diesem Schuljahr hat sich die Kinderrechte-AG der Lieberfeld-Grundschule ganz besonders mit dem Klimaschutz beschäftigt und viel zum Klimawandel gelernt. Erstmals hat dann eine Abordnung der Lieberfeld-Grundschule an einer Demonstration zum globalen Klimastreik teilgenommen. Diese Erfahrung konnte in einem „Kinderrechte leben“-Projekt (gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk) ausgebaut werden. Die Kinder des Projekts haben einen eigenen Film gedreht, um mit ihren politischen Anliegen noch mehr Menschen zu erreichen. Hierfür schrieben die Kinder ein eigenes Drehbuch, setzten sich mit der Kameratechnik auseinander und drehten die einzelnen Szenen ab.
Es entstand der Film „Our planet,our future“.
Wir möchten unsere Klima-Aktivitäten nun vielfältig fortführen. Neben der Neugestaltung unseres Schulgartens mit Hochbeeten und weiteren Insektenhotels sowie einer Regenwassertonne soll das Außenklassenzimmer auf unserem Schulhof mit einem Zeltdach versehen werden, um es auch bei Sonne oder Regen besser nutzen zu können. Zudem sollen Pflanzkübel den Schulhof verschönern und als grüner Treffpunkt dienen. Es liegt uns aber nicht nur unsere direkte Umwelt am Herzen, sondern der Schutz des gesamten Planeten. Dazu wollen wir uns inhaltlich gut aufstellen und mit Workshops zu den Themen „Umwelt und Kinderrechte “ unser Anliegen vertiefen. Wir wollen beim Thema Umweltschutz /Klimawandel mitreden können, denn wir wollen unsere Welt von morgen schützen. Daher stehen Müllvermeidung, Ressourcennutzung und Klimaschutz ganz oben auf unserer Liste.
Auch im schulischen Alltag möchten wir ein Zeichen für Nachhaltigkeit setzen, indem wir unsere Klassenräume mit „mitwachsenden “ Stühlen und Tischen ausstatten lassen.

Wir bitten Sie also ganz dringend für unser Projektvorhaben zu stimmen und Freunde, Familien und Bekannte auch zum Abstimmen zu bewegen.  

Auf geht`s! Sparda Spendenwahl 2022!!!! Die Lieberfeld-Grundschule ist dabei!!!!

Und so geht’s:

Vom Dienstag, 3. Mai um 9 Uhr bis Dienstag, 31. Mai um 16 Uhr wird online mittels SMS-Verifizierung abgestimmt: Dazu wird im jeweiligen Profil die Mobilfunknummer eingegeben. An diese wird eine SMS mit drei Abstimmcodes versendet, die jeweils einer Stimme entsprechen. Sie sind für 48 Stunden gültig. Der SMS-Empfang innerhalb der EU ist kostenlos, es entstehen durch die Abstimmung keine Kosten. Die Mobilfunknummern dienen ausschließlich der Abstimmung, sie werden nicht für Werbezwecke verwendet. Bis zum Ablauf des Wettbewerbs werden sie verschlüsselt gespeichert und danach vollständig gelöscht.

Es wird per Abstimmung entschieden, welche Projekte gefördert werden. Die Bewerber werden in vier separate Abstimmungslisten für sehr kleine, kleine, mittelgroße und große Schulen eingeteilt.  

Schulen mit weniger als 200 Schülerinnen und Schülern treten in der Kategorie „sehr klein“ gegeneinander an. Schulen mit 200 bis 450 SchülerInnen gruppieren sich als „kleine Schulen“, jene mit 451 bis 850 treten in der Kategorie „mittelgroß“ an. Schulen mit mehr als 850 Schülerinnen und Schülern laufen gemeinsam als „große Schulen“ auf. Die Lieberfeld-Grundschule tritt in der Kategorie „kleine Schulen“ an!

In jeder der vier Größenkategorien werden 100.000 Euro Spenden vergeben.

So, nun sind Sie gefragt: BITTE VOTEN SIE 3x unter www.spardaspendenwahl.de//profile/lieberfeld-grundschule-dortmund/

FÜR UNSERE SCHULE!!!! GEBEN SIE DEN LINK AN FREUNDE;VERWANDTE;NACHBARN UND BEKANNTE WEITER!!!

 

HERZLICHEN DANK!

Jutta Portugall

Schulleiterin

 


 

22.04.2022

Trommelzauber

Liebe Eltern,

vom 2.- 6. Mai 2022 findet nun endlich unsere bereits so lange geplante Projektwoche „Trommelzauber“ statt.

In dieser Woche bereiten unsere Kinder unter Anleitung des Künstlers Fofo und dem Team der Lieberfeld-Grundschule das Musikmärchen „Das Geheimnis der Zaubertrommel“ vor.

Alle Kinder werden in dieser Woche in Projektgruppen eingeteilt.

Die Kinder der Jahrgänge 1 und 2 haben täglich Unterricht von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

Die Kinder der Jahrgänge 3 und 4 haben täglich Unterricht von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr. Lediglich am Freitag, den 6.Mai 2022, endet der Unterricht für alle Kinder bereits um 11:30 Uhr, da wir am Nachmittag um 15.00 Uhr unserer Aufführung haben.

(Treffen aller Kinder um 14.30 Uhr im jeweiligen Gruppenraum)

Wir benötigen in den Projektgruppen in dieser Woche nur in dringenden Notfällen Ihre Unterstützung, liebe Eltern. Dazu wird eine Abfrage über den möglichen Notfalleinsatz über die Schulpflegschaft erfolgen.

Zum Abschluss der Projektwoche möchten wir dann alle Eltern, Großeltern, Freunde und Geschwister zu unserer Aufführung am Freitag, den 6.Mai 2022 um 15.00 Uhr, in die Mehrfachturnhalle der Johann-Gutenberg-Realschule einladen. Der Förderverein übernimmt dankenswerterweise die Kosten dieser Projektwoche. Jedoch ist jede Spende sehr willkommen. Bitte „füttern“ Sie unsere Sammelbecher am Aufführungstag großzügig!

Leider ist coronabedingt die übliche Einstimmung auf dieses schöne Projekt noch nicht wieder möglich, daher kann kein Trommelabend für Sie, liebe Eltern, durchgeführt werden.

Lassen Sie sich also mit der Aufführung am 6.Mai 2022 überraschen!!!

Wir freuen uns auf die Projektwoche und auf IHR KOMMEN am 6.Mai 2022!!!

Mit freundlichen Grüßen

J. Portugall

Schulleiterin


 Weihnachten 2021

  IMG_8438.jpg

Weihnacht21jpg  

Weihnacht21 2


03.11.2021

Corona - Maskenpflicht

Liebe Eltern,

laut Beschluss der Landesregierung und mit Schulmail vom 28.10.2021 entfällt die Maskenpflicht im Schulunterricht am Sitzplatz ab dem 2. November 2021, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann. Maskenpflicht besteht ab Verlassen des Sitzplatzes weiterhin auch im Klassenraum sowie im gesamten Schulgebäude. Die Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz hat Einfluss auf die Einschätzung und Bewertung des Infektionsrisikos im Schulsetting. In diesem Zusammenhang wird sich auch die Quarantäneentscheidung wieder ändern!

Somit sieht das praktische Vorgehen bei coronabedingten Meldungen aktuell wie folgt aus:

Ab dem 02.11.21 benötigt das Gesundheitsamt von den Schulen wieder die zuverlässige namentliche Nennung der Sitznachbar*innen in den Klassen an den ansteckungsrelevanten Tagen, sofern am Sitzplatz keine Masken getragen werden. Das heißt, wir werden wieder mehr Kinder in Quarantäne schicken müssen, wenn die Maske im Unterricht nicht getragen wird, denn im Infektionsfall innerhalb einer Lerngruppe, in der nicht von allen SuS Masken getragen wurden, dürfen neben der infizierten Person auch die Kontaktpersonen im Umkreis von 1, 5 Metern den Unterricht bis zur Klärung durch das Gesundheitsamt nicht besuchen.

Besonders schwierig erweist sich das Nichttragen der Masken in der Betreuungs/OGS- Situation.

Laut Erlass können Kinder in der Betreuungssituation (OGS /Kurzbetreuung) am Platz ebenfalls die Maske abnehmen. Hier ergibt sich jedoch das Problem, dass der Wechsel von Platz-und Bewegungssituation sehr fließend ist. Im Nachmittag sind die Kinder ja nicht an "Schulstunden-Zeiträume" gebunden. Eine feste Sitz-Nachverfolgung ist (im Gegensatz zur festen Sitzordnung beim Mittagessen) nicht leistbar, so dass bei Nichtmöglichkeit der Kontaktverfolgung durch wechselnde Sitz/Spielpartner ohne Maske damit gerechnet werden muss, dass es ggf. zu Gruppenschließungen kommen kann.

 

Das Gesundheitsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass der Erlass das freiwillige Tragen von Masken weiterhin zulässt. In diesem Fall kann in der Regel wie bisher auf das Aussprechen von Quarantänen für Kontaktpersonen verzichtet werden. "

Liebe Eltern, aus oben genannten Gründen empfehle ich vorerst weiterhin das freiwilligeTragen der Maske im Unterricht sowie im Betreuungszeitraum. Gerade die Altersgruppe unserer Kinder ist noch nicht durch Impfung geschützt und das Tragen der Maske schützt weiterhin vor Ansteckung und möglicher Quarantäne.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Portugall

Schulleiterin


November 2021 

1. Platz beim Stadtradeln!

Wir haben einen großartigen 1. Platz bei der Aktion Stadtradeln in der Kategorie „Teilnehmerzahl“ (42 Teilnehmende) unter den Grundschulen aus Dortmund erreicht. Zur Ehrung war die bei der Aktion komplett vertretene Familie Meklenburg mit mir als Teamkapitän als Repräsentanten unserer Schule in der Bersewordthalle.

Die Kinder haben sich souverän den Fragen des Oberbürgermeisters Herrn Westphal gestellt und eine Urkunde und kleine fahrradspezifische Geschenke für die Schule entgegengenommen.

Als Hauptverantwortlicher möchte ich mich herzlich bei allen Teilnehmern bedanken! Es ist schön, im Vergleich die meisten Leute für die Sache motiviert zu haben. Und wir können nächstes Jahr noch mehr! Mehr TeilnehmerInnen und mehr Kilometer! Der Titel wird verteidigt und bleibt an unserer Schule! Ganz im Sinne der Zukunft unserer Kinder!

 

18 Preisverleihung Stadtradeln 2021 Roland Gorecki 

   

11.09.2021

Corona - Regeschulbetrieb

Liebe Eltern,

zwar steht auch das Schuljahr 2021/22 noch weiter unter dem Einfluss von Corona, jedoch hat das Schulministerium den Regelschulbetrieb unter Einhaltung der Coronavorgaben angesagt.

Ihre Kinder werden also Unterricht nach Plan und in voller Stundentafel haben.

Das freut uns sehr, denn so kommt ein Stück „Schulalltag“ zurück!

Dieser Schulalltag ist aber weiterhin durch die aktuellen Coronavorgaben geprägt:

Weiterhin gibt es einen festen und verbindlichen Sitzplan im Klassenraum, der der Kontaktnachverfolgung dient. Das regelmäßige Stoßlüften und alle bereits bekannten Hygienevorgaben werden uns auch in diesem Schuljahr begleiten. Besondere Bedeutung kommt der Maskenpflicht zu, die im Schulgebäude und im Klassenraum, jedoch nicht mehr auf dem Schulgelände, gilt. Die Maske ist für unsere Kinder der beste Schutz vor Ansteckung. Wie die ermittelten Fallzahlen zeigen, ist die Altersgruppe der unter 12jährigen aktuell die am meisten von Infektion mit dem Virus betroffene Gruppe. Es hat sich aber auch gezeigt, dass die Ansteckung in Schulen, durch das Tragen der Masken sehr gering ist. Zudem ist mit Schulmail vom 9.9.2021 die Quarantäneverordnung geändert worden. Danach sollen nur noch die positiv getesteten Kinder in Quarantäne geschickt werden, die direkten Sitznachbarn nicht mehr, sofern sie eine Maske getragen haben. Also gilt um so mehr:

Erinnern Sie Ihre Kinder an die Masken (eine Ersatzmaske im Tornister hat sich bewährt!), an die Hygienevorgaben und das Einhalten von Abständen.

 

Informationen zum Sportunterricht und zum Schwimmen:

Der Sportunterricht soll, soweit die Witterung es zulässt, im Freien stattfinden. Dort kann der Sportunterricht ohne Maske durchgeführt werden, in der Halle ist die Maske zu tragen, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.

Hierzu wird eine weitere Information durch die Sportfachschaft folgen.

Der Schwimmunterricht kann leider zur Zeit noch nicht erteilt werden, da das Schulverwaltungsamt immer noch in Abstimmungsgesprächen mit dem Badbetreiber ist. Das führt sicherlich zu Unverständnis, da einige Schulen bereits wieder den Schwimmunterricht aufnehmen konnten. Da das Bad in Hörde aber ein eigenes Hygienekonzept vorgibt, erweist sich die Abstimmung als sehr schwierig. Sobald uns Grundschulen im Bezirk Hörde ein umsetzbares Vorgehen angeboten wird, werden wir den Schwimmbetrieb aufnehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich davon aus, dass unsere Stundenplanung hinsichtlich des Schwimmens so nicht umsetzbar sein wird. Wir informieren Sie, liebe Eltern, natürlich sobald Schulträger und Badbetreiber eine Einigung gefunden haben.

Liebe Eltern,

auch in diesem Schuljahr werden wir weiterhin die 3 bekannten Eingänge nutzen.

Der Jahrgang 1 stellt sich an den markierten Plätzen am Haupteingang -Eingang1- auf.

Der Jahrgang 2 stellt sich ebenfalls an den markierten Plätzen am Haupteingang –Eingang 1- auf.

Der Jahrgang 3 stellt sich am Seiteneingang neben dem Container – Noteingang 2- auf.

Der Jahrgang 4 stellt sich ebenfalls am Aufstellplatz auf und geht dann mit der Lehrkraft zum Noteingang 3 (Eingang Schulgarten).

Die Lehrerinnen holen die Kinder dort ab!

In diesem Schuljahr können wir Fr. Engler als neue Kollegin und Klassenlehrerin der Klasse 4a begrüßen. Wir freuen uns, dass Fr. Engler unser Team verstärkt und heißen sie herzlich willkommen! Fr. Adamek befindet sich nach Ihrer schweren Erkrankung weiterhin in Rekonvaleszenzzeit. Wir wünschen Ihr auf dem Weg der Genesung alles Gute.

Der Publikumsverkehr ist an unserer Schule weiterhin eingeschränkt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, falls Sie die Schulleitung, OGS, KuBe oder Kolleginnen sprechen möchten.

Ich hoffe, dass die Zeit der Pandemie nun absehbar ist und wir den Schulbetrieb ein Stück weiter in die „Normalität“ zurückführen können.

Für das Team der Lieberfeld-Grundschule

Jutta Portugall

Schulleiterin

 


 >>>>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>> 9. September2021

Neuregelung der Quarantäne in Schulen und erweiterte Testung

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Umgang mit dem Thema „Quarantäne“ in Schulen beschäftigt uns seit dem Beginn des Schuljahres immer wieder. Mit der SchulMail vom 17. August 2021 konnte ich über einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) an die Gesundheitsbehörden informieren. Mit diesem Erlass sollte der Weg geebnet werden, um die Zahl der von Quarantäne betroffenen Schülerinnen und Schüler spürbar einzugrenzen. Nach den Beschlüssen der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister vom 6. September 2021 eröffnen sich nunmehr für das MAGS weitere Möglichkeiten zur Präzisierung des Personenkreises, der von Quarantänen betroffen ist. Vor allem darüber will ich Sie mit dieser SchulMail informieren.

 

Neuregelung der Quarantäne in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen

Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen

Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.

Ein solches Vorgehen ist zur Sicherstellung eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz aus Sicht eines wirksamen Infektionsschutzes vertretbar, wenn

die Schule die allgemein empfohlenen Hygienemaßnahmen - einschließlich des korrekten Lüftens der Klassenräume (AHA+L) – beachtet hat und
die betroffenen Schülerinnen, Schüler oder Lehrkräfte alle weiteren vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen, insbesondere zur Maskenpflicht und den regelmäßigen Testungen, beachtet haben.
Konkret bedeutet dies, dass die Einhaltung aller Hygieneregeln einschließlich der Maskentragung in Innenräumen eine Bedingung für die gezielte Quarantänisierung nur der infizierten Personen darstellt. Da die Schulen über ein Hygienekonzept verfügen und mit der Geltung der Regeln seit geraumer Zeit vertraut sind, ist auch von den Gesundheitsbehörden davon auszugehen, dass alle Vorgaben eingehalten wurden – und damit kein Anlass für weiterreichende Ausnahmeentscheidungen.

Erhält die zuständige Behörde also von der Schule keine gegenteiligen Hinweise auf besondere Umstände, ist keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen. Dies gilt auch für die Betreuung von Kindern in Rahmen des Offenen Ganztags und weiterer schulischer Betreuungsangebote.

Wichtig ist darüber hinaus, dass in den Fällen, in denen in der Schule Ausnahmen insbesondere von der Pflicht zur Maskentragung bestehen (zum Beispiel im Sportunterricht), diese Ausnahmen klar dokumentiert sind und die sonstigen Regeln (z.B. Abstand) so weit wie möglich eingehalten werden. Erhalten die zuständigen Behörden keine gegenteiligen Hinweise durch die Schule, ist auch in diesen Fällen keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen.

Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ohnehin ausgenommen.

Die zuständigen Gesundheitsbehörden sind durch den neuen Erlass des MAGS gehalten, ihre infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen unter Beachtung dieser Vorgaben zu treffen.

Den erwähnten Erlass des MAGS werde ich Ihnen über die Schulaufsichtsbehörden zur Verfügung stellen. Aus gegebenem Anlass möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass es auch zukünftig nicht die Aufgabe von Schulleitungen ist, Quarantäneanordnungen zu treffen – selbst wenn im Einzelfall die zuständigen Gesundheitsbehörden unter Hinweis auf ihre Arbeitsbelastung darum bitten.

 

Zusätzliche schulische Testung an weiterführenden Schulen

An weiterführenden Schulen muss flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden. Dies gilt nicht für Grund- und Förderschulen sowie weitere Schulen mit Primarstufen, an denen mit dem „Lolli“-Test-Verfahren getestet wird. Aufgrund der hohen Sensitivität der PCR-Pooltestungen ist ein zusätzlicher Corona-Test nicht erforderlich.

Als Alternative zur regelmäßigen dritten Testung in der Woche hätte aus Gründen eines effektiven Infektionsschutzes bei eingeschränkten Quarantänen nur ein kompliziertes System zusätzlicher individueller Testungen der Kontaktgruppen von infizierten Personen zur Verfügung gestanden.

Eine dritte regelhafte Testung gibt dahingegen zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens und trägt darüber hinaus dem Umstand Rechnung, dass Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren nach der aktuellen Coronaschutzverordnung außerhalb der Schule mit einem schulischen Testnachweis von sonstigen Testpflichten befreit sind.

Um den weiterführenden Schulen eine angemessene Vorbereitungszeit auf den neuen Testrhythmus einzuräumen, wird die neue Vorgabe zur dritten Testung erst ab Montag, 20. September 2021, gelten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei einer dreimaligen Testung pro Woche die Testungen grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag durchzuführen sind. Dadurch gestaltet sich der Testablauf übersichtlich und trägt der „Geltungsdauer“ von Selbsttests besser Rechnung. Die bekannten Ausnahmen bei teilzeitschulischen Bildungsgängen gelten fort; anderweitige, in besonderen Fällen erforderliche Ausnahmen sind von den Schulleiterinnen und Schulleitern im Einvernehmen mit den Schulaufsichtsbehörden zu regeln.

 

Wegfall der Dokumentation von Sitzplänen

Gemäß § 1 Absatz 2 der Coronabetreuungsverordnung war bislang die Dokumentation der Platzverteilung durch Sitzpläne erforderlich. Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen, die eine Kontaktverfolgung nur in Ausnahmefällen vorsieht, wird diese Dokumentationspflicht mit der bereits vorbereiteten Änderung der Coronabetreuungsverordnung entfallen. Im Einzelfall kann es aber zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden nach wie vor nötig sein, die Sitzordnung einer Klasse oder eines Kurses kurzfristig zu rekonstruieren.

 

„Freitestungen“ von Kontaktpersonen

Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken. Auch dazu kann es erforderlich sein, die Sitzordnung einer Lerngruppe kurzfristig zu rekonstruieren (siehe oben).

Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen. Die Tests werden über den Gesundheitsfonds des Bundes finanziert (vgl. § 14 Test-Verordnung Bund).

Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil. Diese Regelung gilt nicht für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal.

Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.

 

Durchsetzung der Zugangsbeschränkungen an Schulen bei Verweigerung von Maske oder Test

Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sind in der Schule auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen strikt zu beachten.

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben. Im Rahmen eines anhängigen Gerichtsverfahrens ist die Befugnis der Schulleitung zum Erlass von Schulverweisen problematisiert worden. Um hier für die notwendige Klarheit und Handlungssicherheit bei Ihnen zu sorgen, wird in der Coronabetreuungsverordnung eine Anpassung erfolgen. Damit wird klargestellt, dass Personen, die sich der Maskenpflicht oder der Testung verweigern, bereits kraft Gesetzes von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen sind und ebenfalls bereits kraft Gesetzes einem Betretungsverbot für das Schulgebäude unterliegen. Keine Schulleiterin und kein Schulleiter muss also zunächst einen Verwaltungsakt erlassen bzw. schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen ergreifen, um diese Rechtswirkungen (Unterrichtsausschluss und Betretungsverbot) herbeizuführen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aber nach wie vor gehalten, die betreffende Person ausdrücklich zum Verlassen des Schulgebäudes aufzufordern, wenn sie dem gesetzlichen Unterrichtsausschluss und Betretungsverbot nicht von sich aus Folge leistet.

Rechtlich bleibt es bei der Feststellung, dass die Abwesenheit im Unterricht wegen eines Unterrichtsauschlusses/Betretungsverbots zunächst kein unentschuldigtes Fehlen darstellt. Die fortdauernde, nicht medizinisch begründete Verweigerung von Schutzmaßnahmen (Maske, Testung) kann jedoch den Verdacht einer Schulpflichtverletzung begründen, mit entsprechenden Folgen auch für die Bewertung nichterbrachter Leistungsnachweise.

 

Ich hoffe, die Informationen in dieser SchulMail sind für Sie verständlich dargestellt und eine Hilfe bei Ihrer täglichen Arbeit. Von den neuen Regeln zur Quarantäne verspreche ich mir eine spürbare Unterstützung für Ihr Bemühen, allen Schülerinnen und Schülern einen störungsfreien Präsenzunterricht zu ermöglichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mathias Richter"


 

Auch im Schuljahr 2021/2022 wird weiterhin an Grundschulen 2 x wöchentlich der Lolli-Test durchgeführt!

Hier noch einmal

Allgemeine Informationen zum -Lolli-Test

Liebe Eltern,

unabhängig davon, wann die Inzidenzwerte in Dortmund an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 165 liegen und wir wieder in den Wechselunterricht starten können, ändert sich ab Montag, den 10.5.2021, NRW-weit das Corona-Testverfahren an Schulen.
Diese Änderung betrifft sowohl die Notbetreuung in Zeiten des Distanzlernens als auch den Wechselunterricht (siehe o.g. Bedingungen). Das pädagogische Betreuungs-angebot bleibt unverändert bestehen, bis die nötige Inzidenz den Wechselunterricht zulässt.Wir werden das neue Testverfahren in geeigneter Weise in das bestehende System integrieren.

Die Kinder an den Grundschulen werden daher mit einem Lolli-Test, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Notbetreuungsgruppe/Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Testungen finden in den Gruppen/ Klassenräumen statt. Dabei lutschen die Kinder 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Gruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest.
Die Sammelgefäße werden mit dem Namen der Schule und der Klasse/Gruppe kodiert. Ein Transportdienst holt die Pools an der Schule ab und bringt die Proben in das für unsere Schule zuständige Labor.

Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?

Falls kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde, gibt es in diesem Fall keine Rückmeldung der Schule. Der Wechselunterricht oder/und die Notbetreuung werden in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.

Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?

Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, ist mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet worden. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Danach erfolgt die Informationsweitergabe an die betroffenen Lehrkräfte, das pädagogische Personal und die Eltern der entsprechenden Kinder durch die Schulleitung/OGS-Leitung. Dieses wird voraussichtlich morgens zwischen 6.45 Uhr und 7.15 Uhr geschehen.Sollte das Ergebnis noch am Abend vorliegen, werden wir versuchen Sie auch noch am Abend (spätestens bis 20.00 Uhr) zu erreichen. Ich möchte Sie, liebe Eltern, bitten, eine Erreichbarkeit sicher zu stellen und ihre an der Schule hinterlegten Rufnummern auf Aktualität zu überprüfen!

Bei einer positiven Pool-Testung müssen alle Kinder dieser Gruppe zunächst zuhause bleiben. Hiervon sind beim Wechselunterricht auch die Kinder betroffen, die üblicherweise am Nachmittag mit die Betreuungsgruppe der Schule besuchen. Es folgt ein Nachtestungsverfahren. Dieses klärt, wer genau infiziert ist. Für die notwendige Nachtestung erhält Ihr Kind bereits vorsorglich ein separates Testkid für diese Testung mit nach Hause. (Ausgabe der Testkids frühestens ab Montag, 10.5.2021, bzw. sobald das Material der Schule zur Verfügung steht.)

 

Die Durchführung der Einzeltestung zu Hause verläuft wie folgt:

Von uns erhalten Sie bzw. Ihr Kind die notwendigen Testmaterialien für den Nachtest (Einzeltupfer im Röhrchen).

• Die Kinder lutschen 30 Sekunden lang an dem entsprechenden Tupfer (dem Lolli).

• Das Stäbchen wird anschließend zurück in das Röhrchen gegeben und dieses wird verschlossen. Anschließend versehen Sie das Röhrchen bitte mit dem Namen Ihres Kindes.

• Sie bringen das Röhrchen bis spätestens um 9.00 Uhr in die Schule und geben das Röhrchen nach Schellen oder Anruf im Sekretariat vor der Schule ab.

Von der Schule aus werden alle Einzelproben aus der positiv getesteten Gruppe erneut in das Labor gebracht und dort ausgewertet. Alle Kinder der Gruppe gelten bis zum Erhalt des Testergebnisses der Einzeltestung als Corona-Verdachtsfall und müssen sich in häusliche Isolation begeben!
Die Teilnahme an der Notbetreuung oder dem Wechselunterricht ist erst mit dem negativen Ergebnis der Einzeltestung des zuständigen Labors oder durch die Vorlage eines von den Eltern veranlassten PCR-Tests durch den Hausarzt/Kinderarzt möglich. Gehen Sie also davon aus, dass im Falle eines positiven Befundes in einem Pooltest Ihre Kinder mindestens 2 Tage weder an der Notbetreuung noch am ggf. Wechselunterricht teilnehmen dürfen!.

An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können.

Liebe Eltern, ich leite Ihnen die zur Verfügung stehenden Informationen rund um den Lolli-Test im Anhang an dieses Schreiben weiter. Gerne möchte ich auch noch auf die Erklärfilme sowie alle Informationen auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests verweisen!

Die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen sowie die Maskenpflicht (Im Klassenzimmer und auf den Wegen im Schulgebäude- nicht mehr auf dem Schulhof) gelten selbstverständlich weiterhin,!

 

Mit freundlichen Grüßen

für das Team der Lieberfeld-Grundschule
Jutta Portugall
Schulleiterin

Hier unsere Empfehlung zum Umgang mit Erkältungssymptomen!

Erkltung


Toilettenregeln

Liebe Eltern,

wir möchten das Verhalten der Kinder auf den Schülertoiletten noch einmal thematisieren. Dazu benötigen wir unbedingt IHRE Unterstützung!!!

In jeder Toilette hängt nun in der Innenseite der Tür eine Anleitung zur Toilettenbenutzung!!!! Bitte besprechen Sie auch zu Hause mit Ihrem Kind die Verhaltensweise für den Toilettengang so wie das Händewaschen danach. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!!!!

 Toi1